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Hitzeschutz-Erlass 2025: neue Pflichten für Arbeitgeber und Klimatisierung

Das Proclimo-Team

Das Proclimo-Team

18 Juli 2026 - 04 Min. Lesezeit

Nach der historischen Hitzewelle im Juni 2026 ist das Thema kein Tabu mehr: Hitze am Arbeitsplatz ist ein eigenständiges Berufsrisiko. Der Erlass Nr. 2025-482 vom 27. Mai 2025, genannt «Hitzeschutz-Erlass», verstärkt die Pflichten der Arbeitgeber erheblich. Hier erfahren Sie, was Sie wissen müssen und wie die Klimaanlage im Unternehmen zu einem zentralen Hebel für die Konformität wird.

Warum dieser Erlass die Spielregeln verändert

Frankreich erlebte 2026 Hitzewellen von beispielloser Intensität: 43,8 °C in Saintes am 24. Juni, 72 Départements in roter Warnstufe in weniger als einer Woche und über 6.300 Krankenhauseinweisungen binnen vierzehn Tagen. In diesem Zusammenhang ist Hitzebelastung kein einmaliges Ärgernis mehr: Sie ist ein erhebliches Gesundheitsrisiko, mit menschlichen Kosten (Hitzschlag, Dehydratation, Unfälle) und wirtschaftlichen Folgen (Fehlzeiten, Produktivitätsverlust, Krankschreibungen).

Der Erlass Nr. 2025-482 vom 27. Mai 2025, erlassen in Anwendung der Artikel L. 4121-1 ff. des französischen Arbeitsgesetzbuchs, erweitert und präzisiert die Pflicht zur Prävention von Risiken im Zusammenhang mit thermischen Umgebungen. Er setzt die Empfehlungen der ANSES und den nationalen Hitzewellenplan fort und gibt den Arbeitgebern einen einklagbaren Rahmen.

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Der Erlass gilt für alle Arbeitgeber des privaten Sektors, für industrielle und gewerbliche öffentliche Einrichtungen und — über Verweisung — für Bedienstete der drei öffentlichen Dienstzweige. Keine Unternehmensgröße ist ausgenommen.

Was der Erlass genau sagt

Der Text beruht auf einem einfachen Grundsatz gemäß Artikel L. 4121-1 des Arbeitsgesetzbuchs: Der Arbeitgeber muss alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die körperliche und geistige Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Konkret führt der Erlass sechs Pflichten ein oder festigt sie.

1. Hitze­risiko in das Dokument zur Gefährdungsbeurteilung (DUERP) aufnehmen

Das Document Unique d'Évaluation des Risques Professionnels (Dokument zur Gefährdungsbeurteilung) muss künftig einen eigenen Abschnitt zu Hitzewellen enthalten: betroffene Arbeitsplätze (Arbeit im Freien, Werkstätten, Küchen, Lager), voraussichtliche Häufigkeit der Episoden, Schwere der Auswirkungen und Präventionsmaßnahmen. Diese Aufnahme ist keine reine Formalität: Bei einem Unfall ist das Fehlen dieses Abschnitts ein belastendes Element bei einer Arbeitsinspektion oder einer gerichtlichen Expertise.

2. Arbeitsplätze und Arbeitszeiten anpassen

Der Arbeitgeber muss die Arbeitsorganisation während Hitzephasen anpassen:

  • Körperlich anspruchsvolle Aufgaben in den frühen Morgen oder späten Nachmittag verlegen.
  • Häufigkeit und Dauer der Pausen erhöhen.
  • Schattige, kühle Ruhezonen einrichten oder schaffen.
  • Das Arbeitstempo an exponierten Arbeitsplätzen reduzieren (Lastenhandhabung, Arbeit in der Sonne, Öfen, Küchen).

3. Trinkwasser in kühler Form bereitstellen

Der Erlass legt fest, dass der Arbeitgeber trinkbares und kühles Wasser in ausreichender Menge und in unmittelbarer Nähe der Arbeitsplätze zur Verfügung stellen muss. Empfohlen werden mindestens 1,5 l pro Beschäftigtem und Tag während Hitzewellen — was häufig die Installation zusätzlicher Wasserstellen, gekühlter Trinkbrunnen oder von Flaschen erfordert.

4. Eine erträgliche Innentemperatur sicherstellen

Hier kommt die Klimatisierung ins Spiel. Ohne einen einzelnen festen Schwellenwert vorzuschreiben (der Erlass verweist auf die Empfehlungen der ANSES und der INRS), muss der Arbeitgeber nachweisen, dass er alle verfügbaren Mittel eingesetzt hat, um die Räume auf einer für die Tätigkeit erträglichen Temperatur zu halten. In der Praxis bedeutet dies:

  • Jalousien, Sonnenschutz und natürliche Lüftung, um solare Wärmeeinträge zu begrenzen.
  • Luftumwälzer für große Raumvolumen.
  • Leistungsfähige und gewartete Klimatisierung für Büros, Geschäfte, Praxen und Großraumbüros.

5. Beschäftigte informieren und schulen

Der Erlass macht die Information und Schulung der Beschäftigten zu hitzebedingten Risiken verpflichtend: Warnzeichen (Krämpfe, Kopfschmerzen, Schwindel), Erste-Hilfe-Maßnahmen, Hydration, angepasste Kleidung. In Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten kann ein Hitze-Beauftragter benannt werden.

6. Spitzen durch Monitoring und Aktionsplan vorhersehen

Der Arbeitgeber muss ein Wetter-Monitoring einrichten (Météo-France, Hitzewarnungen) und einen abgestuften Aktionsplan je nach Warnstufe (gelb, orange, rot) auslösen.

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Die Nichteinhaltung dieser Pflichten kann als vorsätzliche Gefährdung des Arbeitgebers gewertet werden, mit strafrechtlicher Verfolgung und Anerkennung eines unentschuldbaren Verschuldens bei einem Unfall (Hitzschlag, Ohnmacht, Herz-Kreislauf-Stillstand).

Klimaanlage im Unternehmen: ein Hebel zur Konformität, kein Komfort

Für Arbeitgeber in der Île-de-France ist die Herausforderung konkret: eine zuverlässige, leistungsfähige und gewartete Klimaanlage vor Beginn des Sommers bereitzuhaben. Eine schlecht eingestellte oder verschmutzte Anlage kühlt nicht richtig, verbraucht mehr und fällt im schlimmsten Moment aus — genau das Szenario, das der Erlass verhindern will.

Welche Anlage für welche Räume?

Die technische Wahl hängt von der Art der Räume und ihrer Nutzung ab. Die wichtigsten Optionen:

  • Multi-Split: ideal für kleine Büros und Praxen, mit raumweiser Regelung.
  • Kanalgeräte: dezent und gleichmäßig, perfekt für Großraumbüros und Geschäfte.
  • VRF (Variable Kältemittelmenge): die Lösung für Bürogebäude, mit zentraler Steuerung zahlreicher Inneneinheiten.

Korrekte Dimensionierung und Installationsqualität sind entscheidend: Eine unterdimensionierte Anlage hält die Temperatur bei Spitzen nicht, eine überdimensionierte verbraucht unnötig viel Energie und erzeugt kurze Zyklen. Für weiterführende Informationen lesen Sie unseren Leitfaden zur richtigen Wahl der Klimaanlage und unseren Artikel zur Klimatisierung in Büros und Unternehmen.

Wartung: die unerlässliche Voraussetzung

Eine nicht gewartete Klimaanlage kann 20 bis 30 % ihrer Leistungsfähigkeit in nur einer Saison verlieren. Die Wartung der Anlagen ist nicht nur eine bewährte Praxis: Sie ist gesetzlich geregelt (Dichtheitsprüfung der Kältemittel oberhalb bestimmter Schwellen, regelmäßige Prüfung bei Anlagen über 12 kW). Den vollständigen Überblick bietet unser Artikel zur Pflichtwartung der Klimaanlage im Jahr 2026.

Fassade eines klimatisierten Bürogebäudes

Mehr als Klimaanlage: Lüftung und Sommerkomfort

Der Hitzeschutz-Erlass beschränkt sich nicht auf die Installation von Klimageräten. Ein umfassender Ansatz für den Sommerkomfort bezieht auch Folgendes ein:

Was Proclimo für Arbeitgeber in der Île-de-France bereitstellt

Proclimo begleitet Unternehmen, Geschäfte, Praxen und Büroverantwortliche in der Île-de-France bei der Umsetzung des Hitzeschutz-Erlasses:

  • Thermische Studie und Audit Ihrer Räume zur fachgerechten Dimensionierung der Anlage.
  • Installation durch zertifizierte Kältetechniker unter Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik und der F-Gas-Verordnung.
  • Präventive Wartungsverträge mit vorrangiger Intervention bei Störungen, auch während Hitzewellen.
  • Beratung zur Arbeitsorganisation (Anordnung, kühle Zonen, Beschilderung) in Abstimmung mit Ihrem DUERP.

Sie sind Arbeitgeber in der Île-de-France und möchten den nächsten Sommer vorbereiten? Fordern Sie eine kostenlose Diagnose an oder vereinbaren Sie einen Termin mit einem unserer Techniker. Für weiterführende Informationen entdecken Sie unsere Dienstleistungen für Unternehmen und unser Angebot zur professionellen Installation.

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